Vorerst alleiniger Zweck des Vereins ist die Abwehr gegen die jetzt vollzogene Monopolisierung und drohende Gängelung des Internetabsatzes der Antiquare im deutschen Sprachgebiet durch Amazon. Dem Großverband Amazon - Abebooks - ZVAB wird eine eigene, unabhängige Verkaufsplattform entgegengestellt, deren ideeller Träger der Verein ist.

1.
Der Verein gibt sich den Namen

Arbeitsgemeinschaft unabhängiger Antiquare - Antiquariatsverein -
in Deutschland, Österreich und in der Schweiz

mit der Kurzform "Antiquariatsverein".

Zweck des Vereins ist die Unterstützung einer konzernfreien, nicht weisungsgebundenen und nicht profitorientierten Verkaufsdatenbank für alte Bücher, Manuskripte, Kunstblätter mit der Möglichkeit einer Erweiterung zu Netzversteigerungen hochwertiger Bücher usw.

Mitglied kann jeder Antiquar werden, der versichert, überwiegend und beständig vom Handel mit alten Büchern, Manuskripten bzw. Kunstblättern zu leben. Geschäftsanmeldung oder Ausbildungsnachweis ist nicht erforderlich, jedoch kann die Vereinsleitung in einstimmiger Entscheidung offensichtlich ungeeignete Mitglieder ausschließen.

Die Vereinsmitgliedschaft ist jederzeit mit Wirkung zum Ende eines Jahres kündbar.

Die Vereinsmitglieder schreiben sich je nach Ertragslage ihres Geschäfts mit einem selbst eingeschätzten Jahresbeitrag ein. Er darf nicht unter 5 Euro betragen.

Die teilnehmenden Antiquare wählen in elektronischer Abstimmung drei Kollegen zum Vorstand. In allen anstehenden Fragen entscheidet der Vereinsvorstand durch einfache Mehrheit, nur bei Ausschlußverfahren oder Satzungsänderungen ist Einstimmigkeit erforderlich. Eines der Vorstandsmitglieder soll Österreicher oder Schweizer sein.

Jedes Mitglied verpflichtet sich ehrenwörtlich, alle Titel, die es in anderen Verkaufsportalen anbietet, a u c h in der gemeinsamen Datenbank des Vereins zu listen. Angebote des Antiquars, die er auf seiner eigenen Webseite anbietet, fallen nicht unter diese Verpflichtung.

2.
Übergangsbestimmungen für das Verhältnis zur bisherigen Genossenschaft (GIAQ)

Die Genossenschaftler setzen ihre Rechtsform und ihre Beteiligung an der Datenbank "Antiquariat" unverändert fort. Will ein Vereinsmitglied, das bisher nicht Mitglied der Genossenschaft ist, Anteile am Verkaufsportal erwerben, muß es der Genossenschaft beitreten.

Die Doppelmitgliedschaft bisheriger Genossen im Verein und in der Genossenschaft ist nicht nur möglich, sondern als Regelfall erwünscht.

Ob und wie die Genossenschaft in eine Vereinsform überführt wird, mit Umwandlung der Genossenschaftseinlagen in einfache Kapitalbeteiligung an der Verkaufsplattform, bleibt den Genossenschaftsmitgliedern überlassen.

3.
Der Verein hat kein Weisungsrecht an die Verkaufsplattform "Antiquariat", wohl aber darf und soll er mit einfacher Mehrheit Empfehlungen aussprechen. Die Datenbank wird solchen Empfehlungen in der Regel nachkommen.

Jedes Mitglied wirbt auf Briefbögen und auf seiner Webseite mit dem Logo "Mitglied des Antiquariatsvereins in Deutschland, Österreich und in der Schweiz".

Zur internen Kommunikation wird eine nichtöffentliche Mailingliste nach Vorbild der früheren "Hess-Runde" verwendet. Die dadurch erforderliche strenge Schriftform ist geeignet, den Stil der Kommunikation auf einem hohen Niveau zu halten, sie erleichtert auch die fortlaufende Ablage der Korrespondenz durch jedes Mitglied.



Die alten Herren vom FC Germania 07 werden humorvoll genug sein, um uns die Ausleihe ihres Jubiläumsfotos nicht übel zu nehmen. Bild wird auf formlose Anforderung hin entfernt.

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